Was gibt´s neues im Genehmigungsverfahren zur Hühnerfarm Gimbsheim?

Anfrage der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 21.10. 2013 und die Antwort der Kreisverwaltung vom 22.10. 2013

 



Sehr geehrter Herr Görisch,

wir gehen davon aus, dass es im Genehmigungserfahren zur Erweiterung eines Legehennen-Betriebes in Gimbsheim erhebliche Nachbesserungen geben wird. Wir bitten in der nächsten Kreistagssitzung um einen kurzen Sachstandsbericht, insbesondere um eine Auflistung der neuen Auflagen. Grüne Grüße

Elisabeth Kolb-Noack



Antwort der Verwaltung (22.10. 2013)

"Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Kreistag

- Anfrage vom 21.10.2013 - Eingang 21.10.2013 - Anfrage Nr. AF/5/2013 (09-14)

Haltung von Legehennen in Volierenhaltung

Sehr geehrte Frau Kolb-Noack,

antragsgemäß wird Ihre Anfrage in der Sitzung des Kreistages am 28.10.2013 mündlich und schriftlich, letzteres durch Aushändigung dieses Schreibens am Ende der Sitzung, wie folgt beantwortet:

Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Anlage für Legehennen der Firma hego Düngemittelwerk GmbH in Gimbsheim konnte bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Im Laufe des bisherigen Verfahrens waren weitere Antragsunterlagen nachzufor­dern.

Die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann generell mit Auflagen ver­sehen werden, resultierend aus dem Antragsgegenstand und den darauf bezogenen rechtlichen Erfordernissen. Aktuell ist nicht abzusehen, ob überhaupt eine Genehmigung erteilt wird. Daher kann auch nichts zu Auflagen beantwortet werden. Die Anfrage wird in der Weise interpretiert, dass sie sich auf noch offene Aspekte der Antragstellung bezieht. Diese sind insbesondere:

• Einbezug des bestehenden Düngemittelwerks und der bestehenden Kottrock­nungsanlage in die Gesamtbetrachtung der Emissionen des Anlagenstandortes

• Aktualisierung des vorgelegten Immissionsgutachtens und der Ausbreitungsbe­rechnungen unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren und Berechnungs­grundlagen wie z.B. Schornsteinhöhen, Emissionen bei Kotverladung und -transport, Emissionen aus dem Fahrverkehr, veränderte Berechnungen auf Grund der rechtskonformen Anwendung der TA Luft, der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und aktualisierter meteorologischer Daten

• Aspekte des Gesundheitsschutzes

• Verträglichkeitsnachweise über Stickstoffeinträge in benachbarte Naturschutzge­biete und Biotope

• Fortschreibung des Planung hinsichtlich interner technischer Abläufe, u.a. Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Zwischenlager für Waschwasser, Auswirkungen auf die Wasserschutzgebietsverordnung, Evakuierungskonzept im Rahmen des Hochwasser- und Brandschutzes

• Umgang mit Abfällen und Abwasser

Die aufgeführten Aspekte wurden mit dem Antragsteller Ende Juli 2013 erörtert. Seit die­sem Zeitpunkt ist der Sachstand unverändert.

Nach Eingang der angeforderten Antragsunterlagen wird eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit als erforderlich angesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Walter Görisch

Landrat"

zurück

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>