Integrationsbeauftragte gemeinsam von Stadt und Kreis?

Stelle einer Integrationsbeauftragten könnte von Stadt Alzey und Landkreis Alzey-Worms gemeinsam geschaffen werden

In der Sitzung des Beirats für Migration und Integration der Stadt Alzey am 29. 01. 2013 war ein Hauptthema das Problem der Integration von sozial benachteiligten und bildungsarmen Familien im sozialen Brennpunkt Alzeyer Nibelungenviertel. Auch das Rederecht für eine Vertreterin des Migrationsbeirats in den städtischen Ausschüssen und im Stadtrat sowie die Stelle einer Integrationsbeauftragten wurde diskutiert.

Die Grünen haben in der Sitzung ihre Position kurz erläutert und in einer Pressemitteilung verbreitet.

BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Pressemitteilung, 04.02. 2013

Die Grünen widersprechen entschieden falschen Behauptungen, das Einbeziehen des Beirats für Migration und Integration in die Arbeit im Stadtrat und in den Ausschüssen durch ein Rederecht wäre mit der Gemeindeordnung nicht vereinbar. Die Gemeindeordnung sieht dies ausdrücklich vor. In § 56 Abs. 6 heißt es: "Der Vorsitzende des Beirats für Migration und Integration oder einer seiner Stellvertreter ist berechtigt, bei der Beratung aller Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, an Sitzungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen; Weiteres kann in der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt werden."

Entsprechende Anträge des Beirats und der Grünen auf das Rederecht seien keineswegs ein „Ansinnen“, keine Zumutung, sondern eine Selbstverständlichkeit. Dieses Recht müsse schleunigst umgesetzt werden. Dazu müsse der Beiratsvertreter, wie alle Gremienmitglieder, auch die Sitzungsunterlagen erhalten.

Nach den Diskussionsbeiträgen in der letzten Sitzung des Beirats haben sich die Grünen in ihrer Position hinsichtlich der Probleme besonders in der Kita Pfalzgrafenstraße und der Nibelungenschule bestärkt gesehen. Die Stadt werde um zusätzlichen Personaleinsatz nicht herumkommen. Die Kitas und Schulen müssten entlastet werden. Sie müssten sich um die Entwicklung und Bildung der Kinder kümmern.

Es gebe erhebliche Probleme bei der Integration von sozial benachteiligten und bildungsarmen Familien – bei alteingesessenen wie bei Migrantenfamilien; grundlegende sprachliche, kulturelle und soziale Defizite. Hier müsse gegengesteuert werden und das gehe nicht ohne fachlich qualifizierten hauptamtlichen Personaleinsatz. Hier komme das Thema Integrationsbeauftragte/r wieder auf die Tagesordnung. Eine solche Stelle werde vom Gemeinde- und Städtebund für Städte bis 20.000 Einwohner empfohlen. Die Stellenbeschreibung liege den Ratsmitgliedern mit dem Antrag des Beirats vor. Der oder die Integrationsbeauftragte müsse interkulturelle und sozialarbeiterische Kompetenzen aufweisen und die Handlungsfelder und Personen vernetzen. Ein konkretes Integrationskonzept solle die Ziele der Querschnittsaufgabe Integration formulieren.

Die hauptamtliche Arbeit solle durch ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Das Ehrenamt könne die professionelle hauptamtliche Tätigkeit aber nicht ersetzen. Die Tendenzen, wichtige Arbeit Ehrenamtlichen aufzubürden um Kosten zu vermeiden, seien besonders im sozialen Bereich deutlich. Auf der anderen Seite müssten Angebote für ehrenamtliches Engagement auch aufgegriffen werden. Der Migrationsbeirat hatte vor geraumer Zeit neun Personen aus drei verschiedenen Migrantengruppen benannt, die bereit waren, als Vermittler zwischen Kitas/Schulen und Eltern tätig zu werden. Das blieb offenbar ohne Resonanz. Das Angebot müsse geprüft und weitestmöglich umgesetzt werden.

Der Landkreis Alzey-Worms befasst sich mit einem Integrationskonzept. In diesem Rahmen könnten Kreis und Stadt die Stelle eines gemeinsamen Integrationsbeauftragten schaffen, entsprechend der Stelle des Klimaschutzbeauftragten für Alzey und Kirchheimbolanden. Interkommunale Zusammenarbeit könne hier in einem wichtigen Bereich praktiziert werden. Noch in diesem Jahr müssten die Weichen in diese Richtung gestellt werden.

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