Verfahren der wiederkehrenden Beiträge objektiv und transparent regeln

Alzey (neu) – 12.12. 2016 – Der Stadtrat hat die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge beschlossen. Das heißt, dass ab 2017 für die Abrechnung bei der Erneuerung von Straßen und Gehwegen ein neues System der Erhebung von Ausbaubeiträgen eingeführt wird. Damit werden die bisherigen einmaligen Beiträge nicht mehr erhoben. Bisher wurden bei der Erneuerung einer bereits bestehenden Straße nur die Anlieger dieser Straße zu Beitragszahlungen herangezogen. Dabei wurden die Kosten der Maßnahme auf die Grundstückseigentümer nach Größe der Grundstücke und Zahl der Geschosse des Gebäudes herangezogen. Die Stadt trug einen jeweils neu zu bestimmenden Gemeindeanteil. Bei diesem Verfahren wurden den Grundstückseigentümern oft fünfstellige Beträge in Rechnung gestellt. Das hat oft zu nicht vertretbaren Härten geführt.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen werden die Kosten nicht nur auf die Anlieger der jeweiligen Straße umgelegt. Es werden große Abrechnungseinheiten gebildet. Das sind in Alzey sieben: die vier Stadtteile, das Industriegebiet und in der Kernstadt die Gebiete Alzey-Ost und Alzey-West, getrennt durch die Bahnlinie.

Bei einem Straßenausbau werden alle Grundstückseigentümer der jeweiligen Abrechnungseinheit gebührenpflichtig. Dadurch werden pro Eigentümer erheblich geringere Ausbaubeiträge erhoben, etwa im dreistelligen Bereich. Die Beiträge werden jährlich im Voraus erhoben, je nach der vermutlichen Höhe der Investitionen in den Neubau von Straßen. Es kann also auch sein, dass für ein Jahr gar keine Beiträge erhoben werden, wenn kein Ausbau erfolgt.

Zwar wird mit diesem System eine größere Gerechtigkeit und geringere Belastung der Einzelnen erreicht. Es gibt allerdings nach Ansicht der Grünen noch Regelungsbedarf, was die Praxis betrifft. Darauf hatte die Grünen-Fraktion schon beim Grundsatzbeschluss über die wiederkehrenden Beiträge hingewiesen (https://gruene-alzey-worms.de/gruene-im-landkreis/stadtratsfraktion-alzey/aus-der-ratsarbeit-2016/expand/603524/nc/1/dn/1/). Anlässlich der Verabschiedung der Satzung haben die Grünen nochmals darauf hingewiesen. Sie werden entsprechende Anträge stellen, da der Bürgermeister bisher keine Initiative der Verwaltung zu einer objektiven und transparenten Regelung des Verfahrens erkennen lässt.

Die Satzung ist im Ratsinformationssystem der Stadt Alzey einzusehen und abrufbar (https://alzey.more-rubin1.de/sitzungskalender.php – im Sitzungskalender die Ratssitzung vom 12.12. 2016 aufrufen.)

 

Hier der Redebeitrag der Grünen:

 

Wir haben im Februar schon dem Grundsatzbeschluss über wiederkehrende Beiträge zugestimmt. Wir haben damals auf einige Punkte aufmerksam gemacht, die nach unserer Überzeugung geregelt werden müssen.

Was muss noch geregelt werden?

Es muss ein Verfahren eingeführt werden, durch das der Zustand der Straßen nach objektiven Kriterien ermittelt wird. Die Straßen werden in Feising z.B. mit Spezialfahrzeugen abgefahren und die Fahrbahn und Bürgersteige gescannt. Die Daten werden ausgewertet und in Zustandskarten mit dem Straßennetz visualisiert. Mit einer Ampel-Skala – grün – gelb -rot – wird der Zustand der Straßen gekennzeichnet. Wir haben ein solches Verfahren im Ausschuss schon angesprochen. Daran kann man sich orientieren.

Kein Kriterium für einen Ausbau kann sein, dass die durchschnittliche Lebensdauer einer Straße überschritten ist. Der tatsächliche Zustand ist maßgeblich. Und nochmal: Der muss nach objektiven Kriterien ermittelt werden.

Es muss das Prinzip der absoluten Sparsamkeit gelten. Es gibt beim System der wiederkehrenden Beiträge gewisse Gefahren. Man könnte der Versuchung erlegen auf Begehrlichkeiten nachzugeben, Geschenke zu verteilen oder ein Konjunkturprogramm im Straßenbau aufzulegen. Beim Ausbau in die Vollen zu gehen, weil ja alle bezahlen. Ein niedriger Gemeindeanteil tut hier möglicherweise ein Übriges.

Daher ist sicherstellen, dass nur das Notwendige gemacht wird. Es kann nicht sein, dass dank des Systemwechsels Jahr für Jahr kontinuierlich Investitionen in den Straßenausbau erfolgen. Die Belastungen der Beitragszahlenden ist so gering wie möglich zu halten. Der Straßenausbau ist in Alzey in den letzten Jahrzehnten bei den örtlichen Straßen aus gutem Grund sehr sporadisch erfolgt. Es besteht keine Veranlassung, das zu ändern. Der städtische Anteil an den Ausbaukosten wird an anderer Stelle viel dringender gebraucht.

Transparenz, die frühzeitige Information in den Gremien, die Kontrolle und gründliche Diskussion der Planungen und die demokratische Entscheidung müssen gesichert sein.

Dass dies nicht von selbst so abläuft sehen wir jetzt schon. Wann soll denn der Bauausschuss bzw. Stadtrat über die Einzelheiten beim geplanten Ausbau der Hans-Böckler-Straße informiert werden und darüber entscheiden?

Bisher ist die Maßnahme lediglich im Investitionsplan für 2017 im Haushalt eingestellt. Das ersetzt selbstverständlich nicht das Verfahren in den Gremien. Hier hätte eine Vorlage längst erfolgen müssen. Wir vermuten, dass die Maßnahme als erste bereits in die Beitragsbescheide für 2017 eingeflossen ist. Auch hier hätte eine Vorlage längst erfolgen müssen. Das kann so nicht gehandhabt werden.

In Fall Hans-Böcker-Straße ist genau zu prüfen, ob eine Gesamtsanierung nötig ist. Eine erste Inaugenscheinnahme lässt daran Zweifel aufkommen. Bei einem Teil der Bürgersteige ist Sanierungsbedarf festzustellen. Die Straße selbst macht keineswegs einen maroden Eindruck.

(Detlev Neumann)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Alzey
Ratssitzung am 12.12. 2016
TOP I / 7 Satzung zur Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen



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