Rechte des Stadtrates stärken

Alzey - Für die Aufsichtsräte der städtischen GmbHs werden Stellvertreterregelungen eingeführt. Das gehr auf einen Antrag der Fraktion der Linken zurück. Dazu müssen die Gesellschaftsverträge geändert werden. In dem Zusammenhang lässt die Verwaltung auch weitere gesetzlich erforderliche Anpassungen der Veträge vornehmen. In letzten Stadtrat hatten die Grünen gefordert, dass endlich auch die Vorschrift der Gemeindeordnung umgesetzt werden muss, die besagt, dass der Stadtrat den Ausichtsratsmitgliedern Weisungen erteilen kann und dies in den Gesellschaftsverträgen so formuliert wird. In einem ersten Fall wurde das jetzt aufgenommen, nämlich bei der Alzeyer Baugesellschaft.

Aufsichtsräte in GmbHs sind an keine Weisungen gebunden. Im Falle von kommunalen Unternehmen muss deren öffentlicher Auftrag und die Weisungsbefugnis des Gemeinderates ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag verankert werden.

Die Grünen hatten dies in der Vergangenheit mehrfach gefordert und auf den maßgeblichen Paragrafen 87 der Gemeindeordnung hingewiesen. Einige Anträge, die auf bestimmte Weisungen an die Aufsichtsratsmitglieder zielten, wurden abgelehnt.Vor allem Bürgermeister Burkhart positionierte sich entschieden gegen ein Weisungsrecht des Stadtrates. Ein solches wäre auch gar nicht erforderlich, da ohnehin nur StadträtInnen Mitglied in den Aufsichtsräten seien. Aber auch die Ratsmehrheit stellte sich gegen dieses Weisungsrecht, obwohl das damals schon bei der Alzeyer Beteiligungs- und Veranstaltungs GmbH festgeschrieben war. Die Grünen gehen davon aus, dass das nun bei allen städtischen Beteiligungsgesellschaften mit dem notwendigen Gesellschaftsanteil der Stadt so eingeführt wird. Nur so kann die demokratische Kontrolle wirklich sichergestellt werden.



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