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Sehr geehrter Herr Görisch,
wir gehen davon aus, dass es im Genehmigungserfahren zur Erweiterung eines Legehennen-Betriebes in Gimbsheim erhebliche Nachbesserungen geben wird. Wir bitten in der nächsten Kreistagssitzung um einen kurzen Sachstandsbericht, insbesondere um eine Auflistung der neuen Auflagen. Grüne Grüße
Elisabeth Kolb-Noack
"Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Kreistag
- Anfrage vom 21.10.2013 - Eingang 21.10.2013 - Anfrage Nr. AF/5/2013 (09-14)
Haltung von Legehennen in Volierenhaltung
Sehr geehrte Frau Kolb-Noack,
antragsgemäß wird Ihre Anfrage in der Sitzung des Kreistages am 28.10.2013 mündlich und schriftlich, letzteres durch Aushändigung dieses Schreibens am Ende der Sitzung, wie folgt beantwortet:
Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Anlage für Legehennen der Firma hego Düngemittelwerk GmbH in Gimbsheim konnte bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Im Laufe des bisherigen Verfahrens waren weitere Antragsunterlagen nachzufordern.
Die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung kann generell mit Auflagen versehen werden, resultierend aus dem Antragsgegenstand und den darauf bezogenen rechtlichen Erfordernissen. Aktuell ist nicht abzusehen, ob überhaupt eine Genehmigung erteilt wird. Daher kann auch nichts zu Auflagen beantwortet werden. Die Anfrage wird in der Weise interpretiert, dass sie sich auf noch offene Aspekte der Antragstellung bezieht. Diese sind insbesondere:
• Einbezug des bestehenden Düngemittelwerks und der bestehenden Kottrocknungsanlage in die Gesamtbetrachtung der Emissionen des Anlagenstandortes
• Aktualisierung des vorgelegten Immissionsgutachtens und der Ausbreitungsberechnungen unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren und Berechnungsgrundlagen wie z.B. Schornsteinhöhen, Emissionen bei Kotverladung und -transport, Emissionen aus dem Fahrverkehr, veränderte Berechnungen auf Grund der rechtskonformen Anwendung der TA Luft, der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und aktualisierter meteorologischer Daten
• Aspekte des Gesundheitsschutzes
• Verträglichkeitsnachweise über Stickstoffeinträge in benachbarte Naturschutzgebiete und Biotope
• Fortschreibung des Planung hinsichtlich interner technischer Abläufe, u.a. Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Zwischenlager für Waschwasser, Auswirkungen auf die Wasserschutzgebietsverordnung, Evakuierungskonzept im Rahmen des Hochwasser- und Brandschutzes
• Umgang mit Abfällen und Abwasser
Die aufgeführten Aspekte wurden mit dem Antragsteller Ende Juli 2013 erörtert. Seit diesem Zeitpunkt ist der Sachstand unverändert.
Nach Eingang der angeforderten Antragsunterlagen wird eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit als erforderlich angesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Walter Görisch
Landrat"
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