Wirtschaftswege für den Radverkehr frei geben

Alzey-Worms - Die Kreistagsfraktion der Grünen Alzey-Worms hat eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet, unter welchen Voraussetzungen Wirtschaftswege für den Fahrradverkehr freigegeben werden können. Besonderes Augenmerk lag dabei auf regionalen Wegeverbindungen entlang der Autobahnen.

 



Die Anfrage im Wortlaut und die Antwort der Verwaltung, die im Kreistag am 6. Juli 2021 bekannt gegeben wurde:

Sehr geehrter Herr Landrat Sippel,

die Mobilitätswende ist ein wichtiger Baustein bei der Bewältigung der Klimakrise. Dies beinhaltet neben der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes auch die Stärkung des Radverkehrs. Im Landkreis Alzey-Worms legen viele Berufstätige täglich einen Weg zu ihrem Arbeitsplatz und nach Hause zurück, vor allem Richtung Mainz/ Rhein-Main-Ballungsraum, Richtung Alzey oder Richtung Worms/ Rhein-Neckar-Ballungsraum. Um diesen Berufspendlern eine attraktive Alternative zum Auto anzubieten, braucht es eine schnelle, sichere und stressfreie Vernetzung des ÖPNV mit dem Radverkehr, auch regional zwischen den Gemeinden.

Aber auch für diejenigen, die einfach nur in den nächsten Ort möchten, ist eine möglichst direkte Radverbindung attraktiv.

Aktuell wird auf Kreisebene ein Radwegekonzept vorbereitet.
Zur Überbrückung bis zur Umsetzung des Radwegekonzeptes braucht es schnell umsetzbare, wenig kostenaufwendige Lösungen.

 



Daher fragen wir an:
- Inwieweit können Wirtschaftswege, die im Besitz der Ortsgemeinden oder auch im privaten Besitz sind, für Radfahrer*innen frei gegeben werden?

- Wer übernimmt die Haftung, besteht überhaupt Versicherungsschutz?

Es gibt im Landkreis bestehende Wirtschaftswege entlang der Autobahnen.


Wir fragen daher an:
- Gibt es die Möglichkeit Wirtschaftswege entlang der Autobahnen als regionale Radverkehrsstrecken im Landkreis frei zu geben?

- Wo wäre dies möglich?

- Welche Rahmenbedingungen müssten für die Freigabe von Wirtschaftswegen erfüllt werden (rechtlich, verkehrstechnisch, bautechnisch, ggf. weitere)?

- Gibt es für den Ausbau solcher Radwege, lokal oder entlang der Autobahn öffentliche Mittel zur Förderung?

(Elisabeth Kolb-Noack, Sprecherin der Kreistagsfraktion)

Antwort der Kreisverwaltung:

Die Fragen haben wir an den LBM weitergeleitet. Sie werden wie folgt beantwortet:

1. Sofern die kommunale Wegesatzung eine Nutzung der Wege durch den Radverkehr zulässt, kann sofort eine Freigabe des Radverkehrs durch die StVO erfolgen. Falls dem nicht so ist (Vielzahl bekannter Rad Verkehrsverbote), ist die Wegesatzung entsprechend zu ändern oder aufzuheben. Danach erfolgt die Freigabe des Weges durch die zuständige Verkehrsbehörde über die entsprechende StVO-Beschilderung.

2. Sowie bisher auch ist der Wegeeigentümer/Wegebaulastträger in der Pflicht. Durch die Freigabe für den Radverkehr ändert sich hierbei nichts - die bislang für den Weg geltenden allge­meinen Verkehrssicherungspflichten behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Fragen zu Wirtschaftswegen entlang der Autobahnen:

1. In Rheinland-Pfalz besteht auch die Möglichkeit, parallel zu B/L/K-Straßen verlaufende Wirtschaftswege für die Entflechtung der Verkehre (Wirtschaftsweg=Radachse) heranzuziehen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit relevant (Achsenbündelung). Bei Autobahnen steht weniger die Entflechtung als die Gewährleistung eines durchgängigen Rad Verkehrsnetzes im Vordergrund. Daher können auch parallel zur BAB verlaufende Wirtschaftswege ausgewiesene Radrouten sein.

2. Rahmenbedingungen: - radfahrtaugliche Befestigung + Breite (mind. 2,5 m),
- Brückengeländerhöhe mind. 1,30 mm (Ausnahme 1,20 m),
- keine Hauptwirtschaftswege mit intensiver Bewirtschaftung (Konfliktsituation),
- Wegesatzung pro Radverkehr anpassen oder aufheben,
- StVO-Freigabe für den Radverkehr,
- HBR-Beschilderung (Hinweise zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz) zur Verdeutlichung der Radachsen,
- ggf. HBR-Sondertafeln verwenden (gegenseitige Rücksichtnahme).

3. Selbstverständlich, da dieser Weg auch dem Radverkehr dient. Jedoch ist die Mehrbreite (größer 2,50 m) und der konstruktive Mehraufbau (da landwirtschaftlicher Verkehr = andere Be­lastungsklasse) vom jeweiligen Baulastträger zu erbringen. In der Praxis wird bei der Förderung der "Radanteil" an der Infrastruktur heraus gerechnet. Es verbleibt somit ein Rest, der aber u. U. noch durch eine Beteiligung des DLR gemindert werden kann.
 



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