Stadthallenplatz soll für den Radverkehr befahrbar werden

Die Grünen wollen, dass der Radverkehr den Stadthallenplazt überqueren darf. An der Einmündung der Bleichstraße in die Römerstraße/Kaiserstraße ist ein Linksabbiegen in die Römerstraße nicht zulässig. Der Verkehr muss rechts abbiegen und ggf. den Weg über den Römerkreisel zurück in die Römerstraße nehmen. Für den Radverkehr bedeutet das einen langen Umweg auf einer ansteigenden Strecke.

Der Stadthallenplatz soll für den Radverkehr passierbar werden.

In der Praxis fahren Radlerinnen heute schon über den Stadthallenplatz - rechtswidriger Weise, denn der Platz ist für Fußgängerinnen reserviert (im Grunde ein überbreiter Bürgersteig, keine Fußgängerzone). Entweder man überquert dann schiebend an der Fußgängerampel und steigt dann wieder auf. Oder man fährt entlang der Häuserfront an der Stadthalle vorbei in den Schießgraben und weiter in Richtung Osten.

Die Grünen haben beantragt, dass ggf. durch ein Planungsbüro Möglichkeiten dargelegt werden, wie der Radverkehr den Platz überqueren kann. Folgende Möglichkeiten sollen geprüft werden: 1) Freigabe des Platzes für den Radverkehr und 2) vom Fußgängerverkehr abgesetzte Radwegefurt.

Wie es bei Verkehrsthemen oft der Fall ist: Die Ausschussmitglieder entwickeln sprudelnde Gedanken, spielen die Sache durch, sehen die Vorteile - aber auch die mutmaßlichen Nachteile. Am liebsten würde man dann das Thema schon ausdiskutieren, bevor überhaupt ein Beschluss gefasst wurde. So auch hier. die Grünen hatten dann dezent darauf hingewiesen, dass es wenig Sinn macht, über noch gar nicht entwickelte Möglichkeiten zu spekulieren und sich im Endlosen zu verlieren. Der zuständige Verwaltungsmitarbeiter hätte am liebsten, ohne über den Antrag zu beschließen, unverbindlich bei einem Planungsbüro angefragt, ob eine solche Überquerung möglich wäre. Die Grünen haben aber darauf bestanden, dass über beide Anträge abgestimmt wird. Die Grünen bestehen darauf, dass das Planungsbüro ergebnisoffen beauftragt wird. Der Antrag wurde bei einer Enthaltung aus der FWG angenommen.

Der Antrag komplett
 

 



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